Verordnung der FMA über die Verlängerung von Fristen im Jahr 2020
Am 27.4.2020 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Verordnung über die Verlängerung von Fristen im Jahr 2020 – FMA-Fristenverlängerungsverordnung 2020 (FMA-FriVerV 2020) und zur Änderung der