Wien, am 27. September 2006

Im Rahmen einer Fachtagung in Wien präsentierte das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) heute vor hochrangigen Vertretern aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Finanzen und Medien (hier können Sie die Berichte der Wiener Zeitung und des Standard downloaden) die Ergebnisse seiner Arbeitsgruppen zu den Themen Finanzberichterstattung und Wirtschaftsprüfung. Das AFRAC wurde 2005 als unabhängiges, weisungsfreies Kompetenzzentrum gegründet.

„Der Trend zur verstärkten Zukunfts- und Wertorientierung der Unternehmensberichterstattung und das wachsende Erfordernis, nationale und internationale Rechnungslegungsstandards zu harmonisieren, hat entscheidende Auswirkungen auf die Unternehmen“, so Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl, Vorsitzender des AFRAC-Präsidiums. Seit 2005 sind börsenotierte Unternehmen im EU-Raum verpflichtet, nach den Rechnungslegungsstandards des IASB zu bilanzieren.

 

Als Gastreferent sprach Univ.-Doz. Dr. Josef Christl, Mitglied des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank, über “Vertrauen, Transparenz und Kontrolle unter ökonomischen Gesichtspunkten. In welcher Welt wollen wir leben?“.  Die geschilderten ökonomischen Aspekte zu Themen wie Transparenz und Kontrolle leiteten zu den anschließenden Themen der AFRAC Facharbeiten über, wie zB Leitlinien für die Lageberichterstattung nach der geänderten österreichischen Gesetzeslage (Transparenz) oder Einrichtung einer Enforcement- behörde in Österreich (Kontrolle).

Im Mittelpunkt der Fachtagung standen die Präsentation eines Modells für einen neuen Lagebericht, die österreichischen Stellungnahmen zu aktuellen Fragen der internationalen Rechnungslegungsvorschriften sowie die Gründung einer nationalen Enforcement-Behörde, die die Einhaltung und korrekte Anwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards überprüfen soll (hier können Sie alle drei Präsentationen downloaden):

  •  Im „Lagebericht neu“ soll nach Ansicht des AFRAC – wie Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek berichtete – ein einheitlicher Aufbau die Vergleichbarkeit erleichtern. Laut AFRAC soll der „Lagebericht neu“ in einen Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage, einen Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken des Unternehmens sowie einen Bericht über Forschung und Entwicklung gegliedert werden. Bei der Angabe der finanziellen Leistungsindikatoren soll der Geldflussrechnung (Cash-Flow-Rechnung) als wesentlicher Indikator besondere Bedeutung zukommen. Die Berichterstattung über künftige Entwicklungen und Risiken soll deutlich ausgeweitet werden.
  •  In Sinne einer gesamt- europäischen Entwicklung wurde auch in Österreich seit einiger Zeit an der Entwicklung einer Enforcement- Einrichtung gearbeitet. Enforcement beschäftigt sich allgemein mit der Kontrolle der richtigen Anwendung der internationalen Rechungslegungs- vorschriften und soll das Vertrauen des Kapitalmarkts in diese Vorschriften stärken. Das AFRAC hat – wie Dr. Markus Pammer berichtete – im Vorfeld eine Stellungnahme zur Organisation einer solchen österreichischen Enforcement-Einrichtung erarbeitet und dem Finanzministerium (BMF) übermittelt. Im nunmehr vorliegenden Begutachtungsentwurf eines Enforcementstellengesetzes (EnfStG) des BMF sind die Vorschläge des AFRAC übernommen worden.
  •  Beim Ansatz von Vermögen und Schulden soll nach den Vorstellungen des IASB, des International Accounting Standards Board mit Sitz in London, künftig der beizulegende Zeitwert (Fair Value) generell angewendet werden. Das AFRAC äußerte sich in seiner Stellungnahme an das IASB diesbezüglich sehr kritisch – wie o.Univ.-Prof. Dr. Alfred Wagenhofer berichtete, da der Fair Value nicht immer verlässlich ermittelbar ist. Internes und externes Rechnungswesen sollen stärker verschränkt werden und damit zu mehr Transparenz und geringeren Kosten führen; beispielsweise soll die Segmentberichterstattung an das interne Reporting des Unternehmens angepasst werden, was das AFRAC grundsätzlich begrüßt.

Weitere Stellungnahmen des AFRAC zu den folgenden Themen der Rechnungslegung und Abschlussprüfung wurden im Rahmen einer Posterpräsentation veröffentlicht:

  • Nationale Bilanzierung von CO2-Emissionszertifikaten
  • Nationale und internationale Bilanzierung von Finanzinstrumenten
  • Vereinbare und unvereinbare Rechts- und Steuerberatungsleistungen
  • Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Klein- und Mittelbetriebe
  • Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des AFRAC sind Stellungnahmen zu österreichischen Gesetzesentwürfen und Entwürfen internationaler Rechnungslegungsvorschriften und wurden bzw. werden den zuständigen Stellen sowie dem IASB übermittelt. Informationen über das AFRAC und seine Facharbeiten können im Internet unterwww.afrac.at abgerufen werden.

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