FMA veröffentlicht Prüfungsschwerpunkte für kommende Enforcement-Saison

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement, die für Geschäftsjahre gelten, die zum 31.12.2018 oder später enden.

Für jene Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS aufstellen, werden die folgenden Schwerpunkte festgelegt:

  • Erstanwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“;
  • Erstanwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Kundenverträgen“;
  • Anhangsangaben gemäß IAS 8.30 bezüglich den voraussichtlichen Auswirkungen von IFRS 16 „Leasing“; und
  • IAS 16 „Sachanlagen“:
    • Anwendung des Komponentenansatzes (IAS 16.43);
    • Neubewertungsmethode (IAS 16.36);
    • Aktivierung von Fremdkapitalzinsen (IAS 23.8);
    • Bilanzierung von Rückbauverpflichtungen (IAS 16.16); und
    • Wertminderungen (IAS 36.12 ff).

Für jene Unternehmen, die ausschließlich einen Jahresabschluss nach UGB aufstellen, liegen die Prüfungsschwerpunkte in der Anwendung der überarbeiteten AFRAC-Stellungnahme 27 zur Bilanzierung von Personalrückstellungen, insbesondere in Bezug auf die Behandlung von Rückdeckungsversicherungen, die Anwendung der finanzmathematischen Methode zur Berechnung sowie der Anwendung der neuen Sterbetafeln.

Betreffend dem Lagebericht und dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht werden die Prüfungsschwerpunkte insbesondere auf Umweltthemen und nicht-finanzielle Kennzahlen gelegt.

Die vollständige Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte der FMA finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024