Das IASB veröffentlicht einen Entwurf ED/2020/2 „COVID-19-bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“. Das IASB schlägt Änderungen vor, mit denen Leasingnehmer von der Beurteilung befreit werden, ob eine Mietkonzession, die als Folge der COVID-19-Pandemie gewährt wurde, eine Leasingmodifikation darstellt.
Stellungnahmen zu dem Entwurf des IASB konnten bis zum 8. Mai 2020 abgegeben werden.
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