DRSC veröffentlicht Comment Letter zum IASB ED/2014/6 zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7
Das DRSC veröffentlicht einen Comment Letter des IFRS-Fachausschusses zum IASB ED/2014/6 „Disclosure Initiative – Proposed amendments to IAS 7“. Im ED wird vorgeschlagen, in IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ die Verpflichtung zur Anhangangabe einer Veränderungsrechnung für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten aufzunehmen und die Angaben um Informationen zu bestehenden Beschränkungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu ergänzen. In seinem Comment Letter merkt das DRSC an, dass hinsichtlich der Vorschläge des IASB wesentlicher Klarstellungsbedarf besteht. Verständnisfragen ergeben sich demzufolge insbesondere beim Zusammenspiel der Vorschläge zu neuen Anhangangaben und bereits bestehenden, ähnlichen Anhangangaben für den IFRS-Abschluss. Das DRSC betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes für die Entwicklung von Anhangangaben. Es werden auch Bedenken geäußert, dass die Vorschläge des IASB nicht die ursprünglichen Forderungen nach einer Überleitung der Nettoschuldenposition behandeln. Vor diesem Hintergrund lehnt das DRSC in seinem Comment Letter die Vorschläge des ED ab.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
DRSC veröffentlicht Comment Letter zum IASB ED/2014/6 zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7
Das DRSC veröffentlicht einen Comment Letter des IFRS-Fachausschusses zum IASB ED/2014/6 „Disclosure Initiative – Proposed amendments to IAS 7“. Im ED wird vorgeschlagen, in IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ die Verpflichtung zur Anhangangabe einer Veränderungsrechnung für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten aufzunehmen und die Angaben um Informationen zu bestehenden Beschränkungen von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zu ergänzen. In seinem Comment Letter merkt das DRSC an, dass hinsichtlich der Vorschläge des IASB wesentlicher Klarstellungsbedarf besteht. Verständnisfragen ergeben sich demzufolge insbesondere beim Zusammenspiel der Vorschläge zu neuen Anhangangaben und bereits bestehenden, ähnlichen Anhangangaben für den IFRS-Abschluss. Das DRSC betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines systematischen Ansatzes für die Entwicklung von Anhangangaben. Es werden auch Bedenken geäußert, dass die Vorschläge des IASB nicht die ursprünglichen Forderungen nach einer Überleitung der Nettoschuldenposition behandeln. Vor diesem Hintergrund lehnt das DRSC in seinem Comment Letter die Vorschläge des ED ab.
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