Die FEE veröffentlichte eine Stellungnahme, in der die aus Sicht des Berufsstandes wesentlichsten Novellierungen der Bilanzierungsrichtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG kommentiert werden. Die FEE spricht sich in der Stellungnahme für die Einrichtung allgemeiner Mitgliedsstaatenwahlrechte hinsichtlich der Anwendung des IFRS für KMU und der Fair Value-Bewertung aus. Weiters fordert die FEE ausdrücklich Bestimmungen zur Erleichterung der Rechnungslegung bei Unternehmensübernahmen vorzusehen. Die FEE empfiehlt den zuständigen EU-Organen darüber hinaus zumindest für große Unternehmen eine Verpflichtung zur Erstellung von Cashflow-Statements zu normieren. Besonders kritisch bemängelt wird von der FEE die in den Überarbeitungsvorschlägen von der EU vertretene Einstellung gegenüber der Rechungslegung und Wirtschaftsprüfung. Die FEE warnt angsichts der bedeutenden Funktionen von Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung für die Wirtschaft davor diese als “administrative Lasten” zu bezeichnen bzw. darzustellen.
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