EFRAG folgte in einer Stellungnahme dem Aufruf des IASB vom Juli 2012 im Rahmen des Post-Implementation Reviews von IFRS 8 „Geschäftssegmente“ Sichtweisen bezüglich der Auswirkungen der Einführung des Standards zu übermitteln. EFRAG hielt hierzu im Vorfeld in Zusammenarbeit mit nationalen Standardsetzern sowie Vereinigungen von Abschlussadressaten mehrere Einbindungsveranstaltungen ab und führte eine Fragebogenaktion durch. EFRAG äußert in der veröffentlichten Stellungnahme mit Blick auf die Abschlussadressaten vier primäre Problemfelder des IFRS 8:
- Aggregierungsgrad von Geschäftssegmenten,
- Identifikation des Hauptentscheidungsträgers (Chief Operating Decision Maker),
- Überleitungsrechnungen zwischen den Gesamtsummen der berichtspflichtigen Segmente und dem Abschluss sowie
- Erstellung von unternehmensweiten Informationen.
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