Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat IFRS S1 “Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ veröffentlicht. Darin werden Vorschriften festgelegt, die die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen von Unternehmen vorsehen, die für die primären Abschlussadressaten entscheidungsnützlich sind.
Die Hauptanforderungen des IFRS S1 stellen eine Weiterentwicklung des Vorschlags des ED/2022/S1 „Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ dar, mit Anpassungen in den nachfolgenden Aspekten:
- Konzepte des Unternehmenswertes
- Umfang der Berichterstattung
- „signifikant“ als Begriff für nachhaltigkeitsbezogene Chancen oder Risiken
- Identifikation wesentlicher Chancen und Risiken iZm Nachhaltigkeitsaspekten und die offenzulegenden Informationen
- Wesentlichkeitsanalyse
- Informationskonnektivität
- Häufigkeit der Berichterstattung
- Vergleichsinformationen
- Verhältnismäßigkeit der Berichtserfordernisse
- Aktuelle und antizipierte finanzielle Auswirkungen von Chancen und Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens mit Nachhaltigkeits- und Klimabezug
IFRS S1 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 1. Jänner 2024 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist. Bei einer früheren Anwendung des IFRS S1 muss diese entsprechend offengelegt werden. Zudem muss ein Unternehmen in diesem Fall IFRS S2 ebenso früher anwenden. Für die erste Berichtsperiode ist ein Unternehmen nicht verpflichtet Vergleichsinformationen offenzulegen. Die Veröffentlichung der nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen ist in der ersten jährlichen Berichtsperiode auch nach der Veröffentlichung des Abschlusses möglich.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.