IASB bittet um Übermittlung von Informationen zur Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht eine Bitte zur Informationsübermittlung iZm der Post-implementation Review (PiR) von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“. In diesem Zusammenhang soll die Entscheidungsnützlichkeit der Informationen, die sich aus den Vorschriften des IFRS 15 ergeben, überprüft werden. Zudem sollen Bereiche identifiziert werden, deren Umsetzbarkeit erschwert ist und eine einheitliche Anwendung des Standards gefährden, sowie ob es zu unerwarteten Kosten bei der Umsetzung oder Durchsetzung der Vorschriften kommt.

IFRS 15 sieht vor, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Zudem sollen den Abschlussadressaten relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wird mit dem Standard ein prinzipienbasiertes, fünfstufiges Model etabliert, welches auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Im Rahmen der PiR soll überprüft werden:

  • ob Fragen zur Klarheit und Angemessenheit der Prinzipien und Ziele ungeklärt sind;
  • ob der Informationsnutzen für die Adressaten aus den neuen Vorschriften deutlich geringer ist, als erwartet; und
  • ob die Kosten für die Anwendung der neuen Vorschriften und die Überprüfung ihrer Anwendung deutlich höher sind, als erwartet.

Stellungnahmen werden bis zum 27. Oktober 2023 erbeten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024