Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlichte und übergab am 22. November 2022 den ersten Satz an finalen Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission. Zudem begann EFRAG mit der Entwicklung des zweiten Satz an ESRS mit dem Fokus auf sektorspezifische Angaben.
In ihrer Rede am 21. März 2023 formulierte EU Kommissarin McGuinness die Bitte an EFRAG, die Entwicklung zusätzlicher Leitlinien für die Umsetzung des ersten Satz an ESRS vor der Entwicklung weiter Standards zu priorisieren. Damit wird auch die Überschneidung der Konsultationen zum endgültigen ersten Satz der Standards, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagen werden sollen und der zu den von EFRAG entwickelten zweiten Satz der ESRS-Entwürfe vermieden.
In ihrer Rede am 15. März 2023 erläuterte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, dass Europas Gesetze die Unternehmen nicht belasten, sondern unterstützen sollen. Sie wies darauf hin, dass die Summe der Nachweispflichten eine Herausforderung für die Unternehmen darstelle. Deshalb soll geprüft werden, welche Nachweispflichten Europas Wettbewerbsfähigkeit voranbringen und auf welche verzichtet werden kann. Bis Herbst 2023 sollen konkrete Vorschläge vorgelegt werden, wie die Berichtspflichten um etwa 25% reduziert werden können.