EFRAG veröffentlicht endgültige Stellungnahme zu IAS 12 und Ertragsteuern der 2. OECD-Säule

EFRAG veröffentlicht ihre endgültige Stellungnahme zum IASB-Entwurf „Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)“. Der Entwurf vom IASB reagiert auf die Bedenken der Stakeholder bezüglich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung der OECD-Modellregeln auf die Bilanzierung von Ertragsteuern.

EFRAG begrüßt die Bemühungen des IASB, die Bedenken der Stakeholder zu adressieren. EFRAG unterstützt den Vorschlag des IASB, die vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften in IAS 12 einzuführen. Darüber hinaus unterstützt EFRAG die Bemühungen des IASB, einen Ansatz für die Angaben zu definieren, der den Adressaten Informationen zur Verfügung stellt, mit denen sie das Risiko eines Unternehmens zusätzliche Steuern zu zahlen, ohne unverhältnismäßige Kosten oder Mühen, beurteilen können. EFRAG schlägt jedoch einige Verbesserungen an den vorgeschlagenen Angaben vor. Schließlich erinnert EFRAG das IASB daran, dass die vorgeschlagene Ausnahme dringend notwendig ist. Daher sollten die Verbesserungen der Angabevorschriften nicht auf Kosten einer Verzögerung der Fertigstellung der Änderungen erfolgen.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024