IASB schlägt Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ vor

Das IASB hat in seiner November-Sitzung beschlossen, Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“ vorzunehmen.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) ihre Pillar Two Modellregeln. Die Regeln beziehen sich auf die steuerlichen Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Die Regeln bieten eine Vorlage für die Umsetzung eines Mindestkörperschaftsteuersatzes von 15 %, den große multinationale Unternehmen auf Einkünfte zahlen würden, die in jedem Land, in dem sie tätig sind, erzielt werden.

Das Projekt des IASB reagiert auf die Bedenken von Interessengruppen hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der bevorstehenden Umsetzung dieser Vorschriften auf die Bilanzierung von Ertragsteuern. Insbesondere hat der IASB vorläufig beschlossen, folgendes einzuführen:

  • eine vorübergehende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der Vorschriften ergeben; und
  • gezielte Offenlegungspflichten für betroffene Unternehmen.

Das IASB kündigt die Veröffentlichung eines Entwurfs für Jänner 2023 an.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024