EFRAG hat ihre finalen Entwürfe der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) an die Kommission übergeben.
Die Entwürfe der Standards bestehen aus zwei übergreifenden Standardentwürfen, fünf Standardentwürfen zum Thema Umwelt, vier Standardentwürfen zum Thema soziale Aspekte und ein Standardentwurf zum Thema Governance:
- Übergreifend:
- Entwurf ESRS 1 Allgemeine Vorschriften
- Entwurf ESRS 2 Allgemeine Angaben
- Umwelt:
- Entwurf ESRS E1 Klimawandel
- Entwurf ESRS E2 Umweltverschmutzung
- Entwurf ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
- Entwurf ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
- Entwurf ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
- Soziales:
- Entwurf ESRS S1 Eigene Arbeitskräfte
- Entwurf ESRS S2 Beschäftigte in der Wertschöpfungskette
- Entwurf ESRS S3 Betroffene Gemeinden
- Entwurf ESRS S4 Konsumenten Endverbraucher
- Unternehmensführung:
- Entwurf ESRS G1 Geschäftsverhalten
Die Kommission hat die ESRS-Entwürfe im nächsten Schritt anzunehmen oder selbst zu überarbeiten, bevor sie als delegierter Rechtsakt von Unternehmen im Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anzuwenden sind.
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