Klimabezogene Angabevorschriften der SEC

Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat eine Regelung publiziert, die börsennotierten Unternehmen vorschreibt, ihre Treibhausgasemissionen und andere klimabezogene Risiken, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen wesentlichen Einfluss auf ihr Geschäft, ihre Betriebsergebnisse oder ihre Finanzlage haben, periodisch zu berichten. Auch sollen bestimmte klimabezogene Kennzahlen berichtet werden, wie:

  • die klimabezogenen Risiken und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und Strategie;
  • den Umgang mit klimabezogenen Risiken und die Risikomanagementprozesse;
  • die Treibhausgasemissionen;
  • bestimmte klimabezogene Abschlusskennzahlen und damit verbundene Angaben im Anhang; und
  • die Informationen über klimabezogene Zielvorgaben und Ziele sowie einen etwaigen Übergangsplan.

Die SEC gibt an, dass die für die Unternehmen verpflichteten Angaben, denen angeglichen sind, die bereits viele Unternehmen im Rahmen bestehender Rahmenkonzepte, wie bspw. den TCFD-Empfehlungen einhalten.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024