Die Securities and Exchange Commission (SEC) hat eine Regelung publiziert, die börsennotierten Unternehmen vorschreibt, ihre Treibhausgasemissionen und andere klimabezogene Risiken, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen wesentlichen Einfluss auf ihr Geschäft, ihre Betriebsergebnisse oder ihre Finanzlage haben, periodisch zu berichten. Auch sollen bestimmte klimabezogene Kennzahlen berichtet werden, wie:
- die klimabezogenen Risiken und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und Strategie;
- den Umgang mit klimabezogenen Risiken und die Risikomanagementprozesse;
- die Treibhausgasemissionen;
- bestimmte klimabezogene Abschlusskennzahlen und damit verbundene Angaben im Anhang; und
- die Informationen über klimabezogene Zielvorgaben und Ziele sowie einen etwaigen Übergangsplan.
Die SEC gibt an, dass die für die Unternehmen verpflichteten Angaben, denen angeglichen sind, die bereits viele Unternehmen im Rahmen bestehender Rahmenkonzepte, wie bspw. den TCFD-Empfehlungen einhalten.
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