EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu Schulden mit Nebenbedingungen

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) ED/2021/9 „Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS1)“ herausgegeben.

EFRAG unterstützt in ihrem Stellungnahmeentwurf das Bestreben des IASB, die Bedenken der Anwender aufzugreifen, die durch die Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee im Dezember 2020 entstanden sind. EFRAG stimmt der Entscheidung zu, dass die Klassifizierung von Schulden als langfristig oder kurzfristig auf Basis der Situation am Ende des Berichtszeitraums erfolgen soll.

Im EFRAG-Stellungnahmeentwurf wird jedoch angemerkt, dass:

  • EFRAG dem gesonderten Ausweis von als langfristig klassifizierten Schulden, deren Erfüllung ein Unternehmen um mindestens zwölf Monate nach dem Berichtszeitraum verschieben kann, unter Abhängigkeit von Bedingungen während dieses Zeitraums, nicht zustimmt;
  • EFRAG eine Formulierungsänderung für sinnvoll hält, um zwischen Nebenbedingungen mit Einfluss auf die Klassifizierung und solchen, die keine Auswirkung auf die Klassifizierung zum Bilanzstichtag haben, unterscheiden zu können;
  • EFRAG den vorgesehenen Anwendungsbereich der Angabevorschriften als zu weit gefasst sieht.

Eine Kommentierung des Entwurfs der Stellungnahme ist bis zum 9. 3. 2022 möglich.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
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