Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie aktualisiert bzw. um weitere Fragen ergänzt. Die ergänzten Fragen stehen im Zusammenhang mit der Sofortabschreibung sog. digitaler Vermögensgegenstände in der Handelsbilanz und der Qualifizierung stiller Einlagen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds als Fremd- oder Eigenkapital in der Handelsbilanz des empfangenen Unternehmens.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.