Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die endgültige Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2020/4 „Leasingverbindlichkeiten in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16)“ publiziert. Die vorgeschlagene Änderung soll klarstellen, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertungsvorschriften in IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ auf die Leasingverbindlichkeit anzuwenden hat, die bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion entsteht.
EFRAG kommt zu dem Schluss, dass eine umfassend und zeitnahe Klärung des Sachverhalts durch das IASB, zum Beispiel im Rahmen der künftigen Überprüfung von IFRS 16 nach dessen Einführung, notwendig ist. EFRAG sieht eine rasche Umsetzung einer Zwischenlösung als akzeptabel an, ermutigt aber das IASB eine Vereinfachungsmöglichkeit in Betracht zu ziehen, in der der Gewinn, der auf die einbehaltenen Anteile an dem Nutzungsrecht zurückzuführen ist, als nicht-Leasingverbindlichkeit oder Rechnungsabgrenzungsposten und nicht als Leasingverbindlichkeit erfasst wird. Dies würde die Einführung zweier unterschiedlicher Definitionen von Leasingzahlungen vermeiden, je nachdem ob Leasingverträge eigenständig oder über eine Leaseback-Transaktion abgeschlossen werden.
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