Das IASB veröffentlicht „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderungen an IFRS 16)“, mit dem der Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein Jahr verlängert wird. Damit wurde Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung gewährt, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist.
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