Die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) hat gegenüber der Europäischen Kommission eine positive Übernahmeempfehlung in Bezug „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 16)“ ausgesprochen.
Das International Accounting Standards Board (IASB) hat im März 2021 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 16)“ veröffentlicht und dadurch den Anwendungszeitraum der Änderung vom Mai 2020 um ein weiteres Jahr verlängert. Diese ermöglicht den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob es sich bei auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen um eine Leasingmodifikation handelt. EFRAG ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Änderung die Übernahmekriterien der EU erfüllt.
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