Das International Accounting Standards Board (IASB) hat “Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2)“ veröffentlicht. Die Änderungen sollen die Ersteller bei der Entscheidung unterstützen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschluss angegeben werden.
Die Änderungen an IAS 1 sind folgende:
- Den Unternehmen wird vorgeschrieben, wesentliche Informationen in Bezug auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und nicht mehr die bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben;
- es wurden Textziffern ergänzt, die erläutern sollen, wie Unternehmen die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethodeninformationen identifizieren können und um Beispiele zur Verfügung zu stellen, wann Bilanzierungs- und Bewertungsmethodeninformationen wahrscheinlich wesentlich sind;
- die Änderungen stellen klar, dass Informationen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund ihrer Art wesentlich sein können, auch wenn die zugehörigen Beträge unwesentlich sind sowie wenn die Abschlussadressaten diese benötigen, um andere wesentliche Informationen im Abschluss zu verstehen; und
- die Änderungen stellen klar, dass unwesentliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die von Unternehmen angegeben werden, nicht die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verdecken sollen.
Ergänzend wurden im IFRS-Leitdokument 2 zusätzliche Leitlinien und Beispiele ergänzt. Diese sollen aufzeigen, wie die Anwendung des vierstufigen Wesentlichkeitsprozesses auf Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen kann und damit die Änderungen an IAS 1 unterstützen.
Die Änderungen treten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, in Kraft.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.