Das International Accounting Standards Board (IASB) hat „Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)“ veröffentlicht. Mit den Änderungen wird festgelegt, dass die „Kosten der Vertragserfüllung“ sich aus den „Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen“ zusammensetzen. Bei diesen Kosten kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrages handeln (Bspw.: direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (Bspw.: die Zuweisung der Abschreibungskosten für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrages verwendet wird).
Die veröffentlichten Änderungen treten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.
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