IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 3 zur Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat „Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)“ mit Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ publiziert. Damit wird ein Verweis in den IFRS aktualisiert, ohne die Vorschriften im Standard bedeutend zu ändern.

Mit „Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)“ wurden folgende Änderungen umgesetzt:

  • die Aktualisierung von IFRS 3, sodass sich der Standard auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf jenes aus dem Jahr 1989 bezieht;
  • die Ergänzung um die Vorschrift, dass ein Erwerber bei Geschäftsvorfällen und anderen Ereignissen im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21, IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzepts anzuwenden hat, um die Schulden zu identifizieren, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat; und
  • die Ergänzung von IFRS 3 um eine ausdrückliche Aussage, dass ein Erwerber Eventualforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht anzusetzen hat.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet, wenn ein Unternehmen auch alle anderen aktualisierten Verweise zum gleichen Zeitpunkt frühzeitig anwendet.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024