Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht „Sachanlagen – Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)“. Die Änderungen bewirken ein Verbot des Abzugs der Einnahmen von den Kosten einer Sachanlage, die aus der Veräußerung von Artikeln entstehen, die produziert werden, während diese an den Ort und in den Zustand gebracht wird, die für eine Nutzung entsprechend der Unternehmensführung beabsichtigten Weise, notwendig sind. Stattdessen sind die Einnahmen aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Artikel im Betriebsergebnis zu erfassen.
Die veröffentlichten Änderungen treten in Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2022 beginnen, in Kraft. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist gestattet.
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