EFRAG veröffentlicht Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 8

EFRAG nimmt gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2018/1 “Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 8)” Stellung.

EFRAG ist dagegen, dass zwischen freiwilligen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von Agendaentscheidungen und anderen freiwilligen Änderungen differenziert wird. EFRAG schlägt stattdessen vor, dass der IASB eventuell den Schwellenwert für die Entlastung von der rückwirkenden Anwendung aller freiwilligen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu einem Wert ändern sollte, der auf einer Kosten-Nutzen-Bewertung basiert.

Außerdem weist EFRAG auf mögliche praktische Herausforderungen bei der Anwendung des aktuellen Entwurfs hin und spricht sich für weitere Klarstellungen aus.

Des Weiteren wünscht sich EFRAG, wie bereits in einem früheren Comment Letter vorgeschlagen, weitere Klärungen bezüglich der Unterscheidung zwischen einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und einer Fehlerkorrektur.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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2024
13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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