IDW nimmt Stellung zum Vorschlag der EK für eine Mobilitätsrichtlinie

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland hat auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen geantwortet.

Das IDW steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Jedoch ist das IDW der Meinung, dass es in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf gibt. Die Regelung betreffend der Festlegung eines Rechnungslegungsstichtags benötigt weiteren Klarstellungen, da dies zum Teil im Widerspruch zu einer Übertragung der jedenfalls für nationale Umwandlungen gelebten Praxis steht.

Des Weiteren sollte der Anwendungsbereich neben Auf- und Abspaltungen auch auf Ausgliederungen ausgeweitet werden. Spaltungen zur Aufnahme sollten zusätzlich zu Spaltungen zur Neugründung sekundärrechtlich zugelassen werden.

Das IDW meint, dass die vorgeschlagenen Regelungen für grenzüberschreitende Formwechsel und Spaltungen auch auf zumindest solche Personenhandelsgesellschaften angewandt werden können sollen, die weder unmittelbar noch mittelbar mindestens eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben, und nicht nur auf Kapitalhandelsgesellschaften.

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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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