DRSC verabschiedet DRÄS 8
Das DRSC verabschiedet den Deutschen Rechnunglegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 8, der vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die gesetzlichen Änderungen aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes anpasst. Die neuen
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Das DRSC verabschiedet den Deutschen Rechnunglegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 8, der vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die gesetzlichen Änderungen aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes anpasst. Die neuen
Das DRSC hat DRS 20 „Konzernlagebericht“ und Folgeänderungen an DRS 16 „Zwischenberichterstattung“ verabschiedet. DRS 20 ist auf alle HGB- und IFRS-Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen anzuwenden, erstmalig
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