AFRAC veröffentlicht Comment Letter zur Anwendung von IFRS 9 mit IFRS 4

AFRAC veröffentlicht einen Comment Letter zum IASB ED/2015/11 „Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts“. Im ED des IASB werden zwei Ansätze in Bezug auf die Bedenken im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Inkrafttretenszeitpunkten von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen vorgeschlagen: der Überschneidungs- und der Aufschub-Ansatz. Der Überschneidungs-Ansatz schlägt ein Wahlrecht vor, das Unternehmen, die Verträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 „Versicherungsverträge“ ausgeben, erlauben würde, manche der Aufwendungen und Erträge, die aus qualifizierenden Vermögenswerten entstehen, aus der Gewinn- und Verlustrechnung in das sonstige Gesamtergebnis umzuklassifizieren. Der Aufschub-Ansatz schlägt die zeitlich begrenzte Möglichkeit für Unternehmen vor, deren vorherrschende Aktivität in der Vergabe von Versicherungsverträgen im Anwendungsbereich von IFRS 4 besteht, die Anwendung von IFRS 9 zu verschieben. AFRAC betont die Notwendigkeit, während der Zeit, in der IFRS 9 bereits anzuwenden ist, aber der neue Standard zur Versicherungsverträgen noch nicht finalisiert ist, Leitlinien zu haben, die mit den bestehenden Standards konsistent sind. Im Interesse eines reibungslosen Übergangs auf den neuen Versicherungsstandard und der Vermeidung von Verwirrung der Interessengruppen begrüßt AFRAC den Aufschub-Ansatz. AFRAC ist jedoch der Meinung, dass dieser für alle Unternehmen zur Verfügung stehen sollte, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben. Obwohl AFRAC auch den Überschneidungs-Ansatz begrüßt, könnte sich daraus kurzfristig eine erhöhte Komplexität ergeben. Daher stimmt AFRAC dem Vorschlag des IASB zu, nur den Aufschub-Ansatz zuzulassen.
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Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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Sep 11 um 15:00 – 16:30
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