EFRAG veröffentlicht Comment Letter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 15
EFRAG veröffentlicht seinen Comment Letter zum IASB ED/2015/6 „Clarifications to IFRS 15“. Im IASB ED werden Änderungen an IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ vorgeschlagen, durch die klargestellt werden soll, wie Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag identifiziert werden, wie zu bestimmen ist, ob eine Partei im Rahmen einer Transaktion der Prinzipal oder der Agent ist und wie die Art einer eingeräumten Lizenz zu bestimmen ist. Darüber hinaus werden Übergangsvereinfachungen für modifizierte und fertiggestellte Verträge vorgeschlagen. EFRAG führt in ihrem Comment Letter aus, dass zwar die Konvergenz zwischen IFRS 15 und dem Standard des FASB zur Erlöserfassung unterstützt wird, aber der Entscheidung des IASB zugestimmt wird, Themenbereiche, für die das FASB seinen Standard um weitere Leitlinien ergänzt hat, nicht klarzustellen. Denn laut EFRAG sollte das IASB vor der Einführung von IFRS 15 nur jene Bereiche klarstellen, die für das Verständnis von IFRS 15 unbedingt notwendig sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
EFRAG veröffentlicht Comment Letter zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 15
EFRAG veröffentlicht seinen Comment Letter zum IASB ED/2015/6 „Clarifications to IFRS 15“. Im IASB ED werden Änderungen an IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ vorgeschlagen, durch die klargestellt werden soll, wie Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag identifiziert werden, wie zu bestimmen ist, ob eine Partei im Rahmen einer Transaktion der Prinzipal oder der Agent ist und wie die Art einer eingeräumten Lizenz zu bestimmen ist. Darüber hinaus werden Übergangsvereinfachungen für modifizierte und fertiggestellte Verträge vorgeschlagen. EFRAG führt in ihrem Comment Letter aus, dass zwar die Konvergenz zwischen IFRS 15 und dem Standard des FASB zur Erlöserfassung unterstützt wird, aber der Entscheidung des IASB zugestimmt wird, Themenbereiche, für die das FASB seinen Standard um weitere Leitlinien ergänzt hat, nicht klarzustellen. Denn laut EFRAG sollte das IASB vor der Einführung von IFRS 15 nur jene Bereiche klarstellen, die für das Verständnis von IFRS 15 unbedingt notwendig sind.
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