EFRAG veröffentlicht Entwurf eines Comment Letters zum IASB Diskussionspapier zur Berichterstattung von Preisregulierungen

EFRAG veröffentlicht den Entwurf eines Comment Letters zum IASB DP/2014/2 „Reporting the Financial Effects of Rate Regulation“, das sich auf Preisregulierungen, die auf einer Kombination aus kosten- und anreizbasierten Elementen beruhen bezieht. Diese werden als „definierte Preisregulierung“ bezeichnet. Im DP werden keine konkreten Bilanzierungsvorschriften vorgeschlagen, sondern hinterfragt, welche Informationen über preisregulierte Transaktionen für die Adressaten der Abschlüsse nützlich sind. EFRAG begrüßt das umfassende Projekt des IASB zu Preisregulierungen sowie die Veröffentlichung des DP und unterstützt die Entscheidung des IASB, die Diskussion zunächst auf die Bilanzierung definierter Preisregulierung zu konzentrieren. Nach Ansicht der EFRAG stellt das DP jedoch lediglich einen Ausgangspunkt für die Diskussion dar und das IASB wird künftig berücksichtigen müssen, unter welchen Umständen das Recht eines Unternehmens, einen vereinbarten Erlösbetrag zu vereinnahmen, und seine Pflichten, bestimmte Aktivitäten durchzuführen, zu durchsetzbaren Rechten und Pflichten führen, die im Abschluss erfasst werden sollten. EFRAG unterstützt zwar die Beschreibung von definierten Preisregulierungen weitestgehend, ist jedoch der Ansicht, dass die durchsetzbaren Rechte und Verpflichtungen, die aus Preisregulierungen resultieren, die wichtigsten Elemente für die Identifizierung jener Preisregulierungen sein sollten, die bilanziell erfasst werden sollten. Die anderen im DP genannten Kriterien sollten Indikatoren für die Beurteilung sein, ob ein Unternehmen definierten Preisregulierungen unterworfen ist. EFRAG unterstützt grundsätzlich den im DP vorgeschlagenen Ansatz, der in Betracht zieht, die Erfassung von Kombinationen von Kosten und Erlösen aufzuschieben oder zu beschleunigen. Nach Ansicht der EFRAG spielt der „revenue approach“ eine wichtige Rolle, wenn ein Unternehmen an seine Kunden geleistet hat, ist jedoch auch gegenüber dem Ansatz des Kostenaufschubs offen, wenn künftige Arbeiten des IASB zeigen, dass sich daraus relevante Informationen ergeben können. Rückmeldungen werden bis zum 31. Dezember 2014 erbeten.
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