Übergangsleitlinien zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht

Das IASB veröffentlichte den Standard „Konzernabschlüsse, gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinien (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)“. Ziel dieser Modifikation ist eine Klarstellung und Konkretisierung der Übergangsvorschriften des IFRS 10. Es werden zwei Erleichterungen eingeführt: Vergleichszahlen müssen nur noch für die unmittelbare Vorperiode ermittelt werden (im Zeitpunkt der Erstanwendung) und die Offenlegungspflicht von vergleichenden Informationen für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen wird bei Erstanwendung des IFRS 12 gestrichen. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen, in Kraft. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist gestattet.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024