Das IASB veröffentlichte den Standard „Konzernabschlüsse, gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinien (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)“. Ziel dieser Modifikation ist eine Klarstellung und Konkretisierung der Übergangsvorschriften des IFRS 10. Es werden zwei Erleichterungen eingeführt: Vergleichszahlen müssen nur noch für die unmittelbare Vorperiode ermittelt werden (im Zeitpunkt der Erstanwendung) und die Offenlegungspflicht von vergleichenden Informationen für nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen wird bei Erstanwendung des IFRS 12 gestrichen. Die Änderungen treten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2013 beginnen, in Kraft. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist gestattet.
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