Öffentliche Konsultation zur Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts

Die Europäische Kommission leitete eine eingehende Konsultation zur Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts ein. Europa braucht einen gesellschaftsrechtlichen Rahmen, der den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen und neuen Entwicklungen im wirtschaftlichen Umfeld gerecht wird. Das Gesellschaftsrecht der EU war für die Schaffung des Binnenmarkts von zentraler Bedeutung. Jetzt sollte jedoch überprüft werden, ob der bestehende Rechtsrahmen noch den aktuellen Erfordernissen entspricht. Die Kommission hat dazu im Internet ein Konsultationspapier veröffentlicht, um Stellungnahmen zur allgemeinen Ausrichtung des europäischen Gesellschaftsrechts und zu möglichen konkreten künftigen Initiativen aller beteiligten Akteure einzuholen. Konkret werden folgende Fragen behandelt:
– Ziele und Anwendungsbereich des europäischen Gesellschaftsrechts: Welche Hauptziele sollte das europäische Gesellschaftsrecht haben? Werden die derzeitigen Vorschriften neuen Herausforderungen gerecht? In welchen Bereichen besteht Anpassungsbedarf? Welche Beziehungen sollten zwischen Gesellschaftsrecht und Corporate Governance bestehen?
– Kodifizierung des europäischen Gesellschaftsrechts: Sollten die vorhandenen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, um den Rechtsrahmen zugänglicher und anwenderfreundlicher zu machen?
– Die Zukunft der Unternehmensrechtsformen auf europäischer Ebene: Welche Vorteile und Nachteile haben europäische Unternehmensrechtsformen? Sollten bestehende Rechtsformen überprüft werden? Wären alternative Instrumente sinnvoll?

– Grenzübergreifende Mobilität von Unternehmen
Was könnte getan werden, um die grenzübergreifende Verlegung eines Unternehmenssitzes zu erleichtern? Welche Vorschriften sollten gelten, wenn Unternehmen sich länderübergreifend in mehrere Einheiten aufspalten? Sollten die Regeln für internationale Unternehmenszusammenschlüsse überarbeitet werden?

– Unternehmensgruppen (Unternehmen unter gemeinsamer Leitung oder Beherrschung: Besteht Handlungsbedarf auf EU-Ebene?
– Eigenkapitalregelung für europäische Unternehmen: Sollten die für das Eigenkapital geltenden rechtlichen Mindestanforderungen und die Vorschriften für die Kapitalerhaltung geändert und aktualisiert werden?
Die Frist für die Einreichung von Beiträgen endet am 14. Mai 2012.

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Bevorstehende Termine
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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