Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise wurden an das AFRAC Fragen im Zusammenhang mit der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen gestellt. Die Entwicklung an den Börsen lässt Themen wie die Bewertung in inaktiven Märkten oder die Dauerhaftigkeit von Wertminderungen des Finanzanlagevermögens in den Vordergrund treten. Daher beantwortet der vorliegende Entwurf einer Stellungnahme die folgenden vier ausgewählten Fragen (das Format von FAQs wurde bewusst gewählt):
Wie können bei der Bewertung von Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens inaktive Märkte von aktiven Märkten unterschieden werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen umzugliedern?
Kann bei der Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen statt des Börsenkurses am Abschlussstichtag auch ein durchschnittlicher Börsekurs rund um den Abschlussstichtag herangezogen werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist bei Wertpapieren des Anlagevermögens (§ 224 Abs. 2 A. III. Z. 5 UGB) eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer?
Mit diesen – keinesfalls die Bewertung von Finanzvermögen umfassend darstellenden – Antworten soll bilanzierenden Unternehmen wie auch ihren Abschlussprüfern eine Richtschnur bei der Lösung der angesprochenen Fragen gegeben werden.
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