IASB veröffentlicht aktualisierte Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7

Das IASB hat gestern eine Aktualisierung der kürzlich erfolgten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 hinsichtlich der Möglichkeit, bestimmte Finanzinstrumente umzuklassifizieren, veröffentlicht. Darin wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderungen folgendermaßen verdeutlicht. Umklassifizierungen, die am oder nach dem 1. November 2008 erfolgen, werden zum Zeitpunkt der Umklassifizierung wirksam. Umklassifizierungen, die vor dem 1. November 2008 erfolgt sind, können zum 1. Juli 2008 oder einem späteren Zeitpunkt wirksam werden. Eine Umklassifizierung kann nicht rückwirkend zu einem Zeitpunkt vor dem 1. Juli 2008 wirksam werden. Wenngleich diese Änderungen derzeit noch nicht in europäisches Recht übernommen worden sind, sind sie dennoch bei der Auslegung von Zweifelsfragen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen nach dem derzeit gültigen Wortlaut zu berücksichtigen, da der IASB die jetzt eingearbeitete Klarstellung bereits in der Oktoberausgabe des IASB Update veröffentlicht hat.
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13:00 Sitzung AG-IFR
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15:00 Plenumssitzung
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