AFRAC veröffentlicht die AFRAC-Stellungnahme 41: Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB).
Die Stellungnahme behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- sowie Konzernabschlüssen, die nach den Grundsätzen des UGB aufgestellt werden. Die Stellungnahme findet keine Anwendung für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß § 245a UGB aufstellen.
Diese Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.
Den Download der AFRAC-Stellungnahme 41 finden Sie hier.