AFRAC veröffentlicht einen überarbeiteten Entwurf für eine AFRAC-Stellungnahme 41: Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB). Die Stellungnahme behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen bzw. außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- sowie Konzernabschlüssen, die nach den Grundsätzen des UGB aufgestellt werden. Die Stellungnahme findet keine Anwendung für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach IFRS gemäß § 245a UGB aufstellen.
Dieser Entwurf einer Stellungnahme wurde basierend auf den Stellungnahmen im Rahmen des Public Posting im September 2023 erstellt und wird vom AFRAC aufgrund der erfolgten Änderungen erneut zur Einholung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit publiziert. Bitte mailen Sie Ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen als pdf-Datei bis zum 23. Februar 2024 an office@afrac.at. Alle Stellungnahmen werden auf der AFRAC-Homepage veröffentlicht, es sei denn, der Absender erbittet Vertraulichkeit.
Den Download des Entwurfs der AFRAC-Stellungnahme 41 finden Sie hier.