Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht die ersten drei Entwürfe von Umsetzungsleitlinien zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Umsetzungsleitlinien befassen sich mit den Themen Wesentlichkeitsbeurteilung, Wertschöpfungskette und den zu berichtenden Datenpunkten.
Im Rahmen des Entwurfs zur Wesentlichkeitsbeurteilung werden die Berichterstattungsanforderungen zur Wesentlichkeit einschließlich Prozessschritte erläutert sowie Informationen zu häufig gestellten Fragen zur doppelten Wesentlichkeitsbeurteilung dargelegt. Der Entwurf zur Wertschöpfungskette enthält Berichtsvorschriften über die Wertschöpfungskette im Rahmen der Wesentlichkeitserklärung, für Auswirkungs-, Risiko- und Chancenmanagement sowie Kennzahlen und Ziele. Zur Unterstützung bei der erstmaligen Erstellung einer Nachhaltigkeitserklärung enthält die Entwurfsliste von ESRS-Datenpunkten eine vollständige Liste aller Offenlegungsanforderungen, dazu gehöriger Anwendungsanforderungen sowie zusätzliche Informationen branchenunabhängiger Standards.
Stakeholder können Stellungnahmen zu den Entwürfen bis zum 2. Februar 2024 übermitteln.
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