Entwurf EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zu den jährlichen Verbesserungen
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen des International Accounting Standards Board (IASB) an fünf Standards im Rahmen der jährlichen Verbesserungen.
Im Entwurf der Stellungnahme begrüßt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen und ist der Meinung, dass die Anpassungen die einheitliche Anwendung der IFRS verbessern.
ERAG stimmt jedoch der vom IASB vorgeschlagene Änderung an IFRS 9 zur Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten nicht zu und schlägt zudem eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 zu den „de-facto-Agenten“ vor.
Der Entwurf der EFRAG-Stellungnahme konnte bis zum 28. November 2023 kommentiert werden.
Entwurf EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zu den jährlichen Verbesserungen
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht den Entwurf einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen des International Accounting Standards Board (IASB) an fünf Standards im Rahmen der jährlichen Verbesserungen.
Im Entwurf der Stellungnahme begrüßt EFRAG die vorgeschlagenen Änderungen und ist der Meinung, dass die Anpassungen die einheitliche Anwendung der IFRS verbessern.
ERAG stimmt jedoch der vom IASB vorgeschlagene Änderung an IFRS 9 zur Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten nicht zu und schlägt zudem eine erneute Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 zu den „de-facto-Agenten“ vor.
Der Entwurf der EFRAG-Stellungnahme konnte bis zum 28. November 2023 kommentiert werden.
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