Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat einen weiteren Satz an Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS veröffentlicht. Zur Förderung einer sachgerechten Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) hat ESMA eine vertrauliche Datenbank, mit Durchsetzungsentscheidung einzelner europäischer Enforcementstellen, entwickelt.
Die Veröffentlichung der Enforcemententscheidungen soll Marktteilnehmer informieren, welche bilanzielle Behandlung nationale europäische Enforcementstellen als mit den IFRS in Einklang stehend ansehen. ESMA sieht die Veröffentlichung der Entscheidung und dazugehöriger Argumentation als Beitrag zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der EU.
Der neuste Satz an Entscheidungen behandelt folgende Themen:
- IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
- Abfindungszahlungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen
- IAS 32 „Finanzinstrumente: Ausweis“ und IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“
- Klassifizierung einer Verbindlichkeit für eine Verkaufsoption im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss
- IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“
- Ansatz und Bewertung von Vertriebsrechten
- IFRS 10 „Konzernabschlüsse“
- Verlust der Beherrschung
- IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ und IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“
- Beurteilung der Beherrschung
- IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
- Prinzipal vs. Agent
- IFRS 9 „Finanzinstrumente“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
- Eigenverbrauchsausnahme
- IFRS 7 „Finanzinstrumente“
- Angaben zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
- IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
- Angaben zu Leasingverhältnissen
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