IASB veröffentlicht Entwurf der jährlichen Verbesserungen der IFRS-Standards

Das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht den Entwurf ED/2023/1 „Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards – Band 11“. Der Entwurf enthält vorgeschlagene Änderungen an fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses.

Die nachfolgenden fünf Änderungen werden vorgeschlagen:

  • IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“: Adressierung einer möglichen Verwirrung, die sich aus einem inkonsistenten Wortlaut zwischen IFRS 1 B6 und den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 „Finanzinstrumente“ ergibt.
  • IFRS 7 „Finanzinstrument: Angaben“ Die vorgeschlagenen Änderungen adressieren veraltete Verweise in Textziffer B38, die bei der Veröffentlichung von IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwertes“ gestrichen wurden sowie Inkonsistenzen zwischen Textziffer 28 und den zugehörigen Umsetzungsleitlinien.
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“: Klarstellung der Anwendung der Vorschriften zur Bilanzierung der Beendigung einer Leasingverbindlichkeit eines Leasingunternehmens sowie einer Klarstellung der abweichenden Definition des Begriffs „Transaktionspreis“ in IFRS 9 und IFRS 15 „Umsatzerlöse“.
  • IFRS 10 „Konzernabschlüsse“: Anpassung des Wortlauts zur Behebung der Inkonsistenz zwischen den Textziffern B73 und B74.
  • IAS 7 „Kapitalflussrechnung“: Klarstellung des Begriffs „Anschaffungskostenmethode“.

Stellungnahmen können bis zum 11. Dezember 2023 übermittelt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024