IASB schließt Projekt zur Verbesserung seines Ansatzes zur Entwicklung von Angabepflichten der IFRS ab

Das IASB hat sein Projekt zur Verbesserung seines Ansatzes zur Entwicklung und Ausarbeitung von Angabepflichten abgeschlossen. Der verbesserte Ansatz soll dem IASB dabei helfen, Standards zu entwickeln, die es Unternehmen ermöglichen würden, besser zu beurteilen, welche Informationen wesentlich sind und veröffentlicht werden sollten, um Investoren nützlichere Informationen bereitstellen zu können.

Der verbesserte Ansatz ist in Leitlinien zusammengefasst, die folgendes beinhalten:

  • Frühzeitige Einbeziehung von Investoren, um deren Informationsbedarf zu kennen;
  • Entwicklung von Angabevorschriften neben Ansatz- und Bewertungsvorschriften;
  • Berücksichtigung der Auswirkungen neuer Angabepflichten auf die digitale Berichterstattung;
  • Verwendung allgemeiner und spezifischer Ziele, die den Informationsbedarf der Investoren beschreiben und erläutern; und
  • Unterstützung spezifischer Angabeziele durch konkrete Vorschriften.

Das IASB beabsichtigt, diesen Ansatz bei der Entwicklung von Angabepflichten zu verwenden.

Die veröffentlichte Projektzusammenfassung bietet einen Überblick über das Projekt, fasst die Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“ zusammen und legt die Reaktion des IASB auf die Rückmeldungen dar.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024