EFRAG-Stellungnahme zur Überprüfung von Angabevorschriften

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“ herausgegeben.

In dem Entwurf des IASB sind vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ sowie vorgeschlagene Leitlinien für den IASB für zukünftige Entwicklungen und Formulierungen von Angabevorschriften enthalten. EFRAG unterstützt das Ziel des IASB, die Relevanz von Angaben zu verbessern und eine Methodik zur Definition von objektivierten Angabevorschriften zu entwickeln.

EFRAG kommt jedoch, aus erhaltenen Rückmeldungen von europäischen Interessensgruppen, zu der Erkenntnis, dass der vorgeschlagene Ansatz möglicherweise nicht zu dem gewünschten Ziel führt. EFRAG nimmt an, dass der vorgeschlagene Ansatz:

  • das Angabeproblem nicht wirksam lösen kann und nicht zu einer Bereitstellung nützlicher Informationen führt;
  • durch die Flexibilität des Ansatzes bei den Angaben die Vergleichbarkeit minimiert;
  • zu mehr Herausforderungen bei Durchsetzung und Prüfung führt; und
  • einen höheren Kostenaufwand für Ersteller und ihre Abschlussprüfer darstellt.

Alternativ schlägt EFRAG eine weniger ausgeprägte Änderung zur Lösung des Angabeproblems vor. Das IASB solle, wie im Entwurf vorgesehen, allgemeine und spezifische Ziele mit einer Liste von immer erforderlichen Angaben iZm der Zielerreichung ergänzen.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024