Stellungnahmen aus Österreich zum Entwurf der CSRD

Die Europäische Kommission hat im April 2021 den Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), veröffentlicht. Stellungnahmen konnten bis zum 14. Juli 2021 abgegeben werden. Aus Österreich haben folgende Institutionen Stellungnahmen übermittelt:

Stellungnahme der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW):

  • Die KSW merkt in ihrer Stellungnahme an, dass der Zeitplan für die Erstanwendung und die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsstandards sehr ambitioniert sei.
  • Die geplante Ausweitung des Anwendungsbereichs sieht die KSW als sachgerecht an.
  • Die KSW unterstützt den Vorschlag, die Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend im Lagebericht zu verorten.
  • Die KSW befürwortet ausdrücklich die vorgeschlagenen Berichtsinhalte sowie die Beachtung der „doppelten Wesentlichkeit“.
  • Die verpflichtende Anforderung einer Prüfung wird von der KSW begrüßt. Sie merkt an, dass unterschiedliche Niveaus an Prüfungssicherheit nur für den Übergangszeitraum zu rechtfertigen sind. Dem Mitgliedstaatenwahlrecht zur Zulässigkeit der Prüfung durch unabhängige Drittanbieter steht die KSW kritisch gegenüber.

Stellungnahme der Bundesarbeiterkammer (BAK):

  • Die BAK begrüßt die Ausweitung des Anwendungsbereichs, fordert aber zusätzlich, dass das Konzernprivileg, welches Tochtergesellschaften von der Berichtspflicht ausnimmt, sofern das Mutterunternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellt, aufgehoben wird.
  • Die BAK begrüßt die geplanten umfassenden Berichtspflichten zu Umwelt-, Sozial-, und Governance-Aspekten.
  • Der Entwurf der Richtlinie sieht vor, dass europäische Berichtsstandards durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden sollen. Die BAK fordert, dabei auch Stakeholder-Organisationen wie Gewerkschaften und NGOs einzubinden.
  • Die BAK fordert, dass die europäischen Standards in möglichst enger Abstimmung mit bestehenden Standards und der Initiative der IFRS-Foundation konzipiert werden. Zusätzlich fordert sie, dass das Rahmenwerk der Global Reporting Initiative (GRI) als Mindestkatalog implementiert werden soll.
  • Die im Entwurf enthaltene Erfordernis der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch externe Stellen, begrüßt die BAK. Sie fordert jedoch bereits ab Inkrafttreten der Richtlinie eine Prüfungspflicht mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance).
  • Die BAK schlägt in ihrer Stellungnahme vor, dass mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über entsprechende Expertise im Bereich Nachhaltigkeit verfügen soll.

Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ):

  • Die WKÖ weist darauf hin, dass im Rahmen der Ausweitung des Anwendungsbereichs darauf zu achten sei, notwendige Vereinfachungen insbesondere für KMU zu schaffen, um den zusätzlichen bürokratischen und personellen Aufwand möglichst gering zu halten. Die Ausweitung auf nicht-EU Unternehmen soll für ein „level playing field“ sorgen, was von der WKÖ befürwortet wird.
  • Die WKÖ weist darauf hin, dass der ambitionierte Zeitplan zur Erstanwendung überdacht werden sollte. Der geplante Zeitraum zwischen Veröffentlichung entsprechender Standards und der Erstanwendung sei zu kurz gewählt.
  • Die geplanten Nachhaltigkeitsberichtstandards sollen laut Stellungnahme der WKÖ mit den internationalen Bestimmungen harmonisiert werden. Außerdem soll das Prinzip der Wesentlichkeit berücksichtigt werden.
  • Die WKÖ lehnt die verpflichtende externe Prüfung der nicht-finanziellen Informationen ab, da diese einen hohen Kostenfaktor für Unternehmen darstellt. Auch sehen sie eine „limited assurance“ als ausreichend.

Die Stellungnahmen in voller Länge finden Sie unter den folgenden Links:

https://tinyurl.com/xbk6jd4y (KSW)
https://tinyurl.com/nsrphbf5 (BAK)
https://tinyurl.com/yn8y9kh2 (WKÖ)

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