Das IASB veröffentlicht einen Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“. Der Entwurf enthält Leitlinien für die künftige Entwicklung und Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS. Außerdem werden Änderungen an IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, die sich aus der Anwendung der vorgeschlagenen Leitlinien auf diese Standards ergeben, vorgeschlagen.
Die Leitlinien enthalten einerseits Vorschläge, in Zukunft übergreifende Angabeziele zu verwenden, die den allgemeinen Informationsbedarf der Abschlussadressaten beschreiben. Andererseits wird die Verwendung von spezifischen Angabeziele, die den detaillierten Informationsbedarf der Abschlussadressaten abbilden, vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Änderung von IFRS 13 wird die Verwendung eines übergreifenden Angabeziels vorgeschlagen. Demnach müssten Unternehmen Informationen angeben, die folgendes zeigen:
- die Bedeutung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden,
- wie die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert ermittelt worden sind; und
- wie sich Änderungen bei diesen Bewertungen auf den Abschluss des Unternehmens auswirken.
Die für IAS 19 vorgeschlagenen übergreifenden Angabeziele unterscheiden zwischen leistungsorientierten und beitragsorientierten Plänen. Für leistungsorientierte Pläne schreibt das übergreifende Angabeziel den Unternehmen vor, Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die mit der Beteiligung des Unternehmens an seinen leistungsorientierten Plänen verbundenen Unsicherheiten zu bewerten und die Auswirkungen der leistungsorientierten Pläne auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu beurteilen. Das übergreifende Angabeziel für beitragsorientierte Pläne schreibt Unternehmen vor, Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen beitragsorientierter Pläne auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens zu verstehen.
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