Das Europäische Parlament und der Rat haben einer Änderung der Transparenzrichtlinie zugestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung der Anforderungen des European Single Electronic Format (ESEF) für die Jahresfinanzberichte von kapitalmarktorientieren Unternehmen um ein Jahr zu verschieben. Dies Bedarf einer Mitteilung an die Kommission mit einer Angabe nachvollziehbarer Gründe. Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die ESEF-Jahresfinanzberichte im Jahr 2021 veröffentlichen wollen, können dies weiterhin tun, auch wenn ein Mietgliedstaat eine Verschiebung ermöglicht. Für Informationen über die geplante Umsetzung in Österreich siehe den Beitrag: „Neuigkeiten aus der AFRAC-Arbeitsgruppe „Einheitliche elektronische Berichterstattung“.
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