Übernahme der Änderungen an IFRS 16 in europäisches Recht

Die Europäische Union (EU) hat die Verlautbarung des International Accounting Standards Board (IASB) „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16)“ für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen an IFRS 16 haben zum Ziel, Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu ermöglichen, ob es sich bei einer auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession um eine Leasingmodifikation handelt.

Die Verordnung (EU) 2020/1434 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 9. Oktober 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU ist der 1. Juni 2020 und stimmt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB überein.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024