Die Europäische Union (EU) hat die Verlautbarung des International Accounting Standards Board (IASB) „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderungen an IFRS 16)“ für die Anwendung in Europa übernommen. Die Änderungen an IFRS 16 haben zum Ziel, Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu ermöglichen, ob es sich bei einer auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession um eine Leasingmodifikation handelt.
Die Verordnung (EU) 2020/1434 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 9. Oktober 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der EU ist der 1. Juni 2020 und stimmt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des IASB überein.
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