IASB veröffentlicht einen weiteren Satz formaler Korrekturen im Jahr 2020. Die Korrekturen betreffen zum einen „Interest Rate Benchmark Reform – Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16)“ und zum anderen IFRS 17 „Versicherungsverträge“ sowie das Rote Buch 2020, das annotierte Rote Buch 2020, das Blaue Buch 2020 und das annotierte Blaue Buch 2020.
Die formalen Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Anwendung oder die Bedeutung von Verlautbarungen, sondern betreffen lediglich unbeabsichtigte Fehler.
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