EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf des IASB zu Mietkonzessionen

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Stellungnahme zum Entwurf des IASB ED/2020/2 „Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 16)“ publiziert.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG den Vorschlägen im Entwurf zu, mit denen Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt, gewährt werden würde, zu. In diesem Zusammenhang würde EFRAG eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Änderungen befürworten, um nicht nur die im Jahr 2020 fälligen Zahlungen sondern alle im Jahr 2020 gewährten Mietkonzessionen zu berücksichtigen.

Um eine Verzögerung der Änderungen für Leasingnehmer zu verhindern, schlägt EFRAG vor, dass das IASB im Rahmen eines separaten Projekts die Bilanzierung von Konzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie durch die Leasinggeber erwägt.

Zusätzlich schlägt EFRAG vor, die derzeitig in der Grundlage für die Schlussfolgerungen enthaltene Anforderung, dass die praktische Erleichterung einheitlich auf Verträge mit ähnlichen Merkmalen und unter ähnlichen Umständen angewendet werden muss, in den Kerntext zu übernehmen. Zusätzlich fordert EFRAG eine Klarstellung, ob die Änderungen in Bezug auf Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie auf Einzelbasis oder auf Portfoliobasis angewendet werden sollen.

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13:00 Sitzung AG-IFR
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