Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei fachliche Hinweise zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Rechnungslegung (HGB und IFRS) publiziert. Bezugnehmend auf die Rechnungslegung zum 31.12.2019 wird in Teil 1 vom 4.3.2020 auf folgende Themen näher eingegangen:
- Berücksichtigungspflichtige vs. nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in der Rechnungslegung nach IFRS
- Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang in der Rechnungslegung nach HGB und IFRS
- Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
- (Konzern-)Lageberichterstattung
Teil 2 vom 25.3.2020 ist eine Ergänzung zum ersten Teil und befasst sich unter anderem mit den Auswirkungen auf Abschlüsse und Lageberichte für Berichtsperioden, die nach dem 31.12.2019 enden und beinhaltet ausführliche Hilfestellungen zum Prüfungsprozess.
Download des fachlichen Hinweises zu Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Prüfung des IDW (Teil 1 und Teil 2).