EFRAG Konsultationsdokument zum IBOR-Entwurf

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ein vorläufiges Konsultationsdokument, zum im April 2020 erwarteten Entwurf des IASB im Rahmen seines Projekts zur IBOR-Reform Phase 2, veröffentlicht. Das vorläufige Dokument basiert auf den am 31. März 2020 verfügbaren vorläufigen Entscheidungen des IASB. Die darin enthaltenen Sichtweisen werden in den Entwurf der EFRAG-Stellungnahme einfließen, der schnellstmöglich nach der Herausgabe des IASB Entwurfs veröffentlicht wird.

EFRAG begrüßt in dem Dokument die vorläufigen Entscheidungen des IASB im Rahmen der zweiten Phase des Projekts zur IBOR-Reform. Insbesondere die vorläufige Entscheidung zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und zur Bereitstellung einer praktischen Erleichterung zur Ermöglichung der Anwendung des IFRS 9.B5.4.5 um Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zu bilanzieren. Die Anwendung des IFRS 9.B5.4.5 hätte zur Folge, dass bei einer Änderung des Referenzzinssatzes in Folge der IBOR-Reform kein Gewinn oder Verlust zu erfassen ist.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024