Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS 17

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat die Erörterung der in der öffentlichen Konsultation vorgeschlagenen Änderungen zum Entwurf ED/2019/4 „Änderungen an IFRS 17“ abgeschlossen.

Es wurde beschossen das Datum des Inkrafttretens des IFRS 17 auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen. Außerdem wurde beschlossen, dass die Auslauffrist der vorübergehende Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen verlängert wird.

Das IASB merkt an, dass die rechtzeitige Umsetzung des IFRS 17 von entscheidender Bedeutung, zur Erreichung einer Verbesserung der Qualität und Vergleichbarkeit der Bilanzierung von Versicherungsbeträgen, ist. Die Verschiebung des Datums des Inkrafttretens wird es den Versicherern ermöglichen den neuen Standard gleichzeitig umzusetzen.

Alle Boardmitglieder stimmten zu, dass eine erneute Veröffentlichung der Änderungen zwecks Stellungnahme nicht notwendig sei und erteilten die Erlaubnis den Abstimmungsprozess zu beginnen. Es wird begonnen die beschlossenen Änderungen an IFRS 17 zu formulieren. Das IASB erwartet die Änderungen an IFRS 17 im zweiten Quartal 2020 zu veröffentlichen.

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Bevorstehende Termine
Sep
11
Mi
2024
13:00 Sitzung AG-IFR
Sitzung AG-IFR
Sep 11 um 13:00 – 14:45
 
15:00 Plenumssitzung
Plenumssitzung
Sep 11 um 15:00 – 16:30
Hier können Sie die Tagesordnung zur Sitzung einsehen: Tagesordnung 13.03.2024